Neugeborenentod


Vom Neugeborenentod (Frühsterblichkeit) wird gesprochen, wenn das Kind in den ersten 28 Lebenstagen verstirbt. 3 von 1000 Kindern in Deutschland verlassen in den ersten 4 Wochen leider wieder die Welt. Wenn das Kind in der ersten Lebenswoche verstirbt, dann wird von Frühsterblichkeit gesprochen.

Ursachen Neugeborenentod

  • Frühgeburt
  • Sehr geringes Geburtsgewicht
  • Atemprobleme, z.B. Atemnotsyndrom oder Lungenentzündung
  • angeborene Genfehler wie Herz- oder Lungendefekte
  • Hirnblutungen
  • Infektionen (im Mutterleib oder unter der Geburt erworben)
  • Entzündungen des Darms

Sie haben die Wahl zur Autopsie. Durch eine Autopsie kann, in den meisten Fällen, die Todesursache herausgefunden werden, aber nicht immer. Manchmal kann keine eindeutige Todesursache diagnostiziert werden. Eine Autopsie darf von Ihnen abgelehnt werden. Ihre Gründe für die Ablehnung können persönlich, religiös oder kulturell sein.

Rechte und Pflichten der Eltern bei Neugeborenentod / Frühsterblichkeit

Verstirbt Ihr Kind im Krankenhaus wird man sich dort für Sie um viele Formalitäten (Geburts- und Sterbeurkunde, usw.) kümmern. Sollte der Neugeborenentod in Ihrem privaten Umfeld eingetreten sei, dann muss Ihnen Ihr Arzt eine Sterbeurkunde ausstellen, mit welcher Sie innerhalb eines Tages beim Standesamt den Tod Ihres Kindes melden müssen.

Rechtlich sind Sie verpflichtet Ihr Kind zu bestatten, da es bei der Geburt über 500 Gramm gewogen hat und Lebenszeichen wie Herzschlag oder Atmung hatte. Planen Sie die Beisetzung bitte in Ruhe. Sie können die Bestattung alleine planen oder sich von einem Bestattungsinstitut unterstützen lassen. Verabschieden Sie sich von Ihrem Kind; nehmen Sie es nochmals in den Arm…

Sie müssen nicht direkt zur Arbeit zurück, denn Sie stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetztes. Sie haben 8 Wochen lang nach der Entbindung Mutterschutz. Nutzen Sie diese Zeit für sich und versuchen Sie sich von dem schrecklichen Ereignis etwas zu erholen.

Körperliche Symptome

Wie nach jeder Geburt werden Sie die normalen Symptome durchleben, wie Wochenfluss, eventuell leichte Schmerzen im Unterleib und Milchproduktion. Die Milchproduktion kann durch Medikamente unterbunden werden. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme.

Nehmen Sie bitte die regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen durch Ihren Arzt und Ihre Hebamme an. Auch ist es ratsam einen Rückbildungskurs bei Ihrer Hebamme aufzusuchen.

Folgeschwangerschaft nach Neugeborenentod / Frühsterblichkeit

Ihr Gynäkologe wird bei der Nachsorge mit Ihnen über die Todesursache Ihres Kindes sprechen. Eine erneute Schwangerschaft hängt unter anderem davon ab, was die Todesursache Ihres Kindes war. Je nach Fall ist zu besprechen und abzuwägen, welches Risiko eine erneute Schwangerschaft birgt.

Eine Folgeschwangerschaft ist, nach einem Neugeborenentod, mit vielen Ängsten und Sorgen behaftet. Nur Sie können den emotional richtigen Zeitpunkt für eine erneute Schwangerschaft finden; aber manchmal spielt die Natur nicht mit und es stellt sich keine unmittelbare Schwangerschaft ein.

Geben Sie Ihrem Körper und Ihrem Geist Zeit… Ich bin für Sie da; nehmen Sie Kontakt zu mir auf!


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