Beisetzung

Beisetzung nicht mehr SchwangerDie Beisetzung MITGESTALTEN

Wenn das Licht auf den Schatten trifft, dann bleibt ausschließlich LICHT!

Für den Trauerprozess und für eine umfassende Lösung vom verstorbenen Kind, ist es ein sehr transformierender Weg, die Beisetzung aktiv mitzugestalten.

In meinem kleinen Workshop „Sternenbettchen“ gestalten wir gemeinsam ein „Sternenbettchen“ (kleiner Sarg) für Ihr geliebtes Baby, in welchem es beigesetzt werden kann.

Weitere Informationen zum Workshop finden Sie hier.

Ihr Recht auf  eine Beisetzung

In vielen Bundesländern sind die Kliniken mittlerweile, und zum Glück für uns Sternenkindeltern, verpflichtet auch Kinder mit einem Gewicht von unter 500 Gramm beizusetzen zu lassen.

Dies gilt für folgende Bundesländer in der BRD

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Hamburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt

In den diesen Bundesländern besteht die Pflicht zur Beerdigung durch das Land erst, wenn das verstorbene Kind nach der 12. SSW geboren wurde

  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen

Die nachfolgend aufgeführten Bundesländer unterliegen keiner Bestattungspflicht für Kinder unter 1000 Gramm:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein
  • Niedersachsen

Ihnen, liebe Sternenkindeltern, ist es allerdings in allen Bundesländern erlaubt Ihr Kind zu beerdigen; unabhängig von Geburtsgewicht oder Schwangerschaftswoche.

Bestattungspflicht

Es besteht keine Bestattungspflicht für Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm oder wenn das Kind noch keine Lebenszeichen (Herzschlag und / oder Atmung nach der Geburt) von sich gegeben hat. Das heißt, dass das Kind nach Ihrem Ermessen beigesetzt werden darf. Sie könnten Ihr Kind zum Beispiel auch in Ihrem Garten beerdigen. Laut Gesetz gelten diese Kinder (unter 500 Gramm, ohne Lebenszeichen) nicht als „Menschen“. Ihr Kind darf in einem Einzelgrab, Kindergrab oder in einem Familiengrab bestattet werden. Das Amt des Friedhofes darf Ihnen die Beisetzung nicht verweigern! Die Kliniken sind dazu verpflichtet Ihr Kind herauszugeben. Wie eine Beisetzung in Ihrem Ort abläuft ist sehr unterschiedlich.

Um näheres zu erfahren ist es ratsam sich mit einem Bestatter und /oder der Kirchengemeinde in Verbindung zu setzen. Gerne helfe ich Ihnen weiter. Kontaktieren Sie mich.

Eltern, die eine Still- bzw. Totgeburt hatten oder ihr Kind kurz nach der Geburt verloren haben, müssen ihr Kind beisetzen lassen. Hier sind die rechtlichen Grundlagen eindeutig geregelt; es besteht eine Bestattungspflicht wenn das Kind über 500 Gramm bei der Geburt wiegt oder wenn es ein Lebenszeichen, wie Atmung oder Herzschlag nach der Entbindung gab. Mein Team und ich sind gerne für Sie da und beraten Sie unverbindlich.

Auf Ihren Wunsch hin, setzen wir uns mit Bestatter, Friedhofsamt und der Kirchengemeinde in Verbindung und bringen alle Informationen für die Bestattung Ihres Kindes in Erfahrung. Sprechen Sie mich an.

Sternenkind-Grabfelder

Sternenbettchen-Babysarg

(Sternenbettchen)

In sehr vielen Gemeinden gibt es mittlerweile Sternenkindgrabfelder / Sternschnuppengrabfelder für Kinder die nicht der Bestattungspflicht unterliegen.

Überwiegend werden die Kinder in einer Gemeinschaftsbestattung 1-2x im Jahr beigesetzt. Oft wird eine Gedenkfeier von der Kirchengemeinde vor der Beisetzung abgehalten, zu der alle Sternenkindeltern herzlich eingeladen sind. In den meisten Fällen werden die Kosten für die Beerdigung von der Klinik oder den kirchlichen Trägern übernommen. Somit ist diese Form der Beisetzung in der Regel kostenfrei.

In der Gemeinde Senden, wo ich mein Kind beigesetzt habe, gibt es das „Sternenfeld“. Hier erhält jedes Kind ein namenloses Einzelgrab. Und auch hier war die Beerdigung kostenlos; weder der Kirchengemeinde noch dem Bestatter musste etwas gezahlt werden.

In vielen Fällen geht es aber nicht darum, ob Kosten für eine Beerdigung aufkommen oder nicht, sondern darum, dass das Kind seinen Platz des Friedens und der Ruhe erhält.

Natürlich gibt es noch viele weitere Bestattungsmöglichkeiten, vor allem für Kinder mit einem Geburtsgewicht von über 500 Gramm nach einer Totgeburt oder wenn Ihr Kind kurz nach der Geburt verstorben ist. Diese Kinder sind bestattungspflichtig beizusetzen. Hier kann vor Ort, mit Ihrem Bestatter und Ihrer Kirchengemeinde, die für Sie passende Form der Beisetzung besprochen und ausgewählt werden.

Für stille Geburten (Totgeburten) hat der Verein „frauenworte.ev“ (www.schmetterlingskinder.de) ein Notfallkistchen entwickelt, welches einige Krankenhäuser bereits im Kreissaal haben. Diese Kiste enthält alle wichtigen Dinge, die die Eltern und das Personal in einem solchen traurigen Fall benötigen.

Durch die Beisetzung meines Kindes hatte ich den Wunsch etwas persönliches mitzugeben. So ist mein erstes „Sternenbettchen“ entstanden. Ich habe ein Bettchen für mein Baby gemacht, das ganz individuell auf uns abgestimmt war.  

Mein Erlebnis – Ort der Stille

Keiner hatte mich „aufgeklärt“ und so ging ich mit der Annahme ins Krankenhaus, dass mein Kind nach der Operation und eventueller Autopsie “entsorgt“ werden würde. Zum Glück wurde ich eines besseren belehrt, denn meine vorherige Annahme empfand ich als grausam. Ich bekam im Krankenhaus Besuch von einer Krankenschwester, die mir sagte, dass mein Kind im April in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden würde.

Ich war unendlich froh, dass es diese Möglichkeit für uns gab und ich den noch anstehenden operativen Eingriff so „leichter“ über mich ergehen lassen konnte. Einige Wochen später schickte mir eine Freundin einen Flyer zum „Sternenfeld Senden“. Mit großer Aufmerksamkeit las ich mir das Prospekt durch. Es war ein großer Segen, als ich erfuhr, dass ich mein Kind in einem namenslosen Einzelgrab beerdigen könnte. Einige Tage später nahm ich Kontakt zum evangelischen Pfarrer der Gemeinde auf. Und dann lief alles ganz leicht und unkompliziert….

Der Pfarrer und der Bestatter setzten am Freitag, den 21.02.2014 mein Kind bei. Es war eine, wie von mir gewünschte, kleine und kurze Zeremonie. Nun habe ich einen Ort; einen Ort für mein Kind und mich. Einen Ort an dem ich trauern kann, an dem ich Kraft und Ruhe tanken kann. Ja, es ist für mich mit der Zeit ein Ort der Zuversicht geworden, welchen ich nun gerne aufsuche.

Mittlerweile bieten sehr viele Städte und Gemeinden Grabstellen für Sternenkinder an. Informationen dazu bietet Ihnen das Internet oder auch Ihre Kirchengemeinde. Auch ich helfe Ihnen gerne weiter, die gewünschten Kontakte herzustellen!

Kontaktieren Sie mich bei Fragen und Wünschen. Ich bin für Sie da.

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